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Information für Anfragen zu Ferialpraktika und berufspraktischen Tagen

Seit vielen Jahren konnte ich immer wieder Schüler verschiedener Schulen und Schultypen bei mir begrüßen, welche ihre Ferialpraktika oder berufspraktische Tage bei meinem Unternehmen absolvierten. Jeden einzelnen dieser Praktikanten habe ich als sehr fleißig, motiviert und interessiert wahrgenommen und ich war stets froh darüber, auf welch vielseitige Weise sie sich in die Tätigkeit eingebracht haben.

In der jüngeren Vergangenheit ist es jedoch zu einigen Veränderungen bei meiner beruflichen Tätigkeit gekommen: Zunächst wurden mit Einführung der DSGVO die Datenschutzbestimmungen verschärft, sodass ein Mitarbeiten der Praktikanten an realen Kundenprojekten schwieriger wurde. Danach habe auch ich meine Tätigkeit verstärkt internationalisiert, wobei mit diesen internationalen Kunden üblicherweise eine Dienstleistungserbringung durch mich persönlich vereinbart war. Und schließlich habe ich nun auch ein Angestelltenverhältnis begonnen, welches den Großteil meiner Arbeitszeit einnimmt.

Auch diesen Gründen ist es daher derzeit nicht mehr möglich, ein Ferialpraktikum oder berufspraktische Tage bei mir zu absolvieren.

Eine Ausnahme davon sind bezahlte Schulungen. Im Rahmen dieser Schulungen würde lediglich an fiktionalen Übungsprojekten (nicht an realen Kundenprojekten) gearbeitet werden, und sie würden primär remote stattfinden. Schulungsinhalte und -Umfang können wir im Voraus vereinbaren und einen entsprechenden Schulungsvertrag aufsetzen, welcher von der zu schulenden Person (und bei Minderjährigen dessen Erziehungsberechtigem) zu unterschreiben wäre. Inwiefern dies seitens der jeweiligen Schule als Ferialpraktikum/berufspraktische Tage angerechnet werden kann, müsste der Schüler oder Erziehungsberechtigte eigenständig bei der Schule eruieren.

(Je nach Auslastung meinerseits kann es ggf. vorkommen, dass zu einem bestimmten Zeitpunkt keine Schulung möglich ist)

Danke für Euer Verständnis!